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Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
ISIN: DE 0006011505 - ISIN: DE 0006011539
AG Hamburg HRB 3244
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung am
18.10.2021
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden unsere Aktionäre
ein zu der ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft
am Montag, den 18. Oktober
2021 – 15:00 Uhr
in der Handwerkskammer
Hamburg, Holstenwall 12, 20355 Hamburg
Tagesordnung
1.
Vorlage und Erläuterung des festgestellten Jahresabschlusses zum
31.12.2020 und des Lageberichts sowie des Berichts des Aufsichtsrates
Die Bilanz kann in den Räumen der
Gesellschaft eingesehen werden oder auf der Internetseite der Gesellschaft
unter hgl-ag.de.
2.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2020
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen vor, dem amtierenden Vorstand
für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
3.
Beschlussfassung
über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2020
Vorstand und Aufsichtsrat
schlagen vor, den amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2020 Entlastung zu erteilen.
4. Neuwahl des
Aufsichtsrates
Die jeweilige
Amtszeit der Herren Dipl.-Kfm. Hanns Günther und Dipl.-Betriebswirt Axel
Hermann Wittlinger und Prof. Dr. rer.
nat. Jörn Wochnowski endet mit Ablauf dieser
Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2020
beschließt.
a)
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das
turnusmäßig ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Dipl.-Kfm. Hanns Günther, Bankkaufmann,
Luxemburg, als Vertreter der Anteilseigner bis zur Beendigung der
Hauptversammlung, in der über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2025
beschlossen wird, wiederzuwählen.
b)
Der Aufsichtsrat schlägt vor, das
turnusmäßig ausscheidende Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Prof. Dr. rer. nat. Jörn Wochnowski,
Hochschullehrer, Norderstedt, Hamburg, als Vertreter der Anteilseigner bis zur
Beendigung der Hauptversammlung, in der über die Entlastung für das
Geschäftsjahr 2025 beschlossen wird, wiederzuwählen.
c)
Das turnusmäßig ausscheidende Mitglied des
Aufsichtsrates, Herrn Diplom Betriebswirt, Axel-Hermann Wittlinger,
geschäftsführender Gesellschafter der Stöben Wittlinger
GmbH, Hamburg, steht aus persönlichen Gründen für eine Wiederwahl nicht zur
Verfügung.
d)
Der Aufsichtsrat schlägt der
Hauptversammlung vor, mit Wirkung ab Beendigung dieser Hauptversammlung die
folgende Person für eine volle Amtsperiode nach § 9 Abs. 1 der Satzung zum
Mitglied des Aufsichtsrats zu wählen:
Herrn Lars Jansen, Bankkaufmann, Bankhaus Donner & Reuschel AG
Leitung Private Trading Office des Gesamtbankhauses (Hamburg und
München)
Herr Jansen hat keine weiteren Aufsichtsratsmandate.
Stimmrechtsvertretung / Verfahren für die Stimmabgabe durch Bevollmächtigte
Aktionäre
können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch Bevollmächtigte ausüben lassen. Auch in diesem Fall ist eine
fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilbesitzes erforderlich.
Die
Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung
zulässig. Zur Vollmachtserteilung kommen Erklärungen sowohl gegenüber dem zu
Bevollmächtigenden als auch gegenüber der Gesellschaft in Betracht.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine
oder mehrere von diesen zurückweisen.
Die
Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung
gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform. Ein Formular für die
Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung wird mit den Eintrittskarten
(Rückseite) übersandt.
Die
Bevollmächtigung kann nachgewiesen werden durch Vorweisen der Vollmacht bei der
Ein- und Ausgangskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder durch die vorherige
Übermittlung des Nachweises per Post, Telefax oder E-Mail an folgende
Kontaktdaten der Gesellschaft:
Hamburger
Getreide-Lagerhaus AG, Neuer Wall 18, 201354 Hamburg
Teilnahme an der Hauptversammlung
Sämtliche ausgegebenen 323.000
Stamm-Stückaktien und 51.000 Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft sind im
Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung sowohl teilnahme- als auch
stimmberechtigt.
Zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre
berechtigt, die sich vor der Hauptversammlung anmelden und der Gesellschaft
ihren Anteilsbesitz nachweisen.
Die Anmeldung und der Nachweis
müssen bis zum 11.10.2021 , 24.00 Uhr (MESZ)
bei der Gesellschaft unter der nachstehenden Anschrift in deutscher oder
englischer Sprache in Textform (§ 126b BGB) eingehen:
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG, c/o Otto M. Schröder Bank AG
Axel-Springer-Platz 3 in 20355 Hamburg.
Die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist durch einen ebenfalls
in Textform (§ 126b BGB) erstellten und in deutscher oder englischer Sprache
abgefassten besonderen Nachweis des Anteilbesitzes durch das depotführende
Institut nachzuweisen.
Der Nachweis des Anteilbesitzes
muss sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, also den,
27.09.2021, 0.00 Uhr (MESZ) beziehen (sog. Nachweisstichtag) und ist in
deutscher oder englischer Sprache in Textform zu erbringen (§ 126b BGB).
Gegenanträge
und Wahlvorschläge
Anträge von Aktionären, insbesondere
Gegenanträge von Aktionären zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung gemäß §
126 Abs. 1 AktG sowie Wahlvorschläge nach § 127 AktG einschließlich Begründung
sind unter Nachweis der Aktionärseigenschaft bis zum 04.10.2021, 24.00 Uhr (MESZ)
schriftlich, per Telefax oder per E-Mail ausschließlich an die
Gesellschaft zu richten.
Hinweise für alle Aktionäre:
Pro Depot wird nur eine
Eintrittskarte ausgestellt. Die Bilanz kann nach Anmeldung in unseren
Geschäftsräumen oder auf unserer Internetseite eingesehen werden. Versand
erfolgt nur elektronisch.
Hamburg, im September 2021
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
Der Vorstand
Datenschutzrechtliche
Informationen
Die Gesellschaft verarbeitet personenbezogene Daten (Namen und
Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Aktienanzahl, Besitzart und Nummer der
Eintrittskarte; gegebenenfalls Name und Vorname sowie Anschrift des vom
jeweiligen Aktionär benannte Aktionärsvertreters) auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, um den Aktionären und Aktionärsvertretern die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen. Soweit diese
personenbezogenen Daten nicht von den Aktionären im Rahmen der Anmeldung zur
Hauptversammlung angegeben werden, werden sie von der depotführenden Bank im
Zuge der Anmeldung an die Gesellschaft übermittelt. Die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten der Aktionäre und Aktionärsvertreter erfolgt zu dem
Zweck, die Anmeldung und Teilnahme an der Hauptversammlung abzuwickeln und den
Aktionären ihre Rechte zu ermöglichen.
Aktionäre können von der Gesellschaft Auskunft über ihre
personenbezogenen Daten, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung
sowie Übertragung verlangen.
Besondere
Bestimmungen zur Tagesordnung für die Hauptversammlung der HGL AG am 18.10.2021
Liebe Aktionäre und Aktionärinnen,
wir wollen unsere Hauptversammlung als Präsenzveranstaltung
durchführen. Es ist uns ein Anliegen, unsere Hauptversammlung mit Präsenz
unserer Aktionäre durchzuführen, um Ihnen Gelegenheit zu geben, die Fragen
direkt zu stellen, die sich aus den Ausführungen von Aufsichtsrat und Vorstand
ergeben.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen nicht eingehalten werden
oder eingehalten werden können, behält sich die Verwaltung vor, diese
Hauptversammlung – auch kurzfristig - abzusagen und als spätere virtuelle
Hauptversammlung neu einzuberufen.
Wegen der leider immer noch herrschenden Pandemie müssen daher zum
Schutz aller Anwesenden die nachstehenden besonderen Bestimmungen vereinbart
werden, die von den teilnehmenden Aktionären, Organen und Mitarbeitern bei
Teilnahme als anerkannt gelten.
Es
gelten folgende Bestimmungen:
Der Versand der Tagesordnung / Bilanz erfolgt ausschließlich
elektronisch.
Pro Depot wird nur eine Eintrittskarte ausgestellt.
Es ist ein Mund-Nasen-Schutz während der gesamten Dauer der
Versammlung zu tragen. Der Zutritt und die Teilnahme zur Hauptversammlung wird trotz Anmeldung ohne diesen Schutz nicht gewährt.
Der Mindestabstand (1,5 bis 2 m) muss eingehalten werden, daher
feste Plätze (Bestuhlungsplan- keine Tische).
Gäste sind nicht zugelassen.
Verpflichtung der Teilnehmer*innen, bei Anzeichen einer Erkrankung
der Veranstaltung fernzubleiben.
Aus hygienischen Gründen wird es keine Bewirtung und / oder
Getränke geben. Die Aktionäre können sich aber Getränke selbst mitbringen.
Es wird gebeten, die Stimmrechte möglichst dem
Stimmrechtsvertreter/ der Stimmrechtsvertreterin der Gesellschaft zu
übertragen.
Alle Aktionäre, die an der Hauptversammlung teilnehmen möchten
werden gebeten, sich rechtzeitig vor der Hauptversammlung mit den dann gültigen
Covid-19-Bestimmungen vertraut zu machen, die auf der Hauptversammlung dann
Anwendung finden.
Hamburg, im September 2021
Hamburger Getreide-Lagerhaus AG
Der Vorstand